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   LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92   

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https://dejure.org/1993,5789
LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92 (https://dejure.org/1993,5789)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.04.1993 - 4 Sa 980/92 (https://dejure.org/1993,5789)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. April 1993 - 4 Sa 980/92 (https://dejure.org/1993,5789)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeschFG § 2 Abs. 1; EStG § 40a
    Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot und Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Tarifvertragliche Bestimmung ; Ausschluß geringfügig Beschäftigter ; Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer; Pauschalierung der Lohnsteuer ; Teilzeitbeschäftigte ; Unwirksame tarifvertragliche Regelung ; Sachlicher Grund

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1993, 1435
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92

    Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt noch BAG NZA 93, 215 sowie BAG NZA 90, 37 m.w.N.) wird das Gebot der Gleichbehandlung, wie es in § 2 Abs. 1 BeschFG für den Bereich der Teilzeitarbeiter konkretisiert ist, nicht durch den Tarifvorrang in § 6 Abs. 1 BeschFG aufgehoben.

    Selbst wenn - worauf das Bundesarbeitsgericht (BAG NZA 93, 215, 218) zutreffend hingewiesen hat - ein Bedürfnis für Sozialleistungen bei einer bestimmten Mindeststundenzahl nicht mehr anzuerkennen sein sollte, ließe sich damit eine Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt nicht rechtfertigen.

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt noch BAG NZA 93, 215 sowie BAG NZA 90, 37 m.w.N.) wird das Gebot der Gleichbehandlung, wie es in § 2 Abs. 1 BeschFG für den Bereich der Teilzeitarbeiter konkretisiert ist, nicht durch den Tarifvorrang in § 6 Abs. 1 BeschFG aufgehoben.
  • BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72

    Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
    Zum einen hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BAG AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei individuell getroffenen Vereinbarungen.
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