Rechtsprechung
LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BeschFG § 2 Abs. 1; EStG § 40a
Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot und Tarifvertrag - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Tarifvertragliche Bestimmung ; Ausschluß geringfügig Beschäftigter ; Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer; Pauschalierung der Lohnsteuer ; Teilzeitbeschäftigte ; Unwirksame tarifvertragliche Regelung ; Sachlicher Grund
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 05.06.1992 - 8 Ca 1930/92
- LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
Papierfundstellen
- BB 1993, 1435
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 28.07.1992 - 3 AZR 173/92
Zusatzversorgung für Teilzeitbeschäftigte
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt noch BAG NZA 93, 215 sowie BAG NZA 90, 37 m.w.N.) wird das Gebot der Gleichbehandlung, wie es in § 2 Abs. 1 BeschFG für den Bereich der Teilzeitarbeiter konkretisiert ist, nicht durch den Tarifvorrang in § 6 Abs. 1 BeschFG aufgehoben.Selbst wenn - worauf das Bundesarbeitsgericht (BAG NZA 93, 215, 218) zutreffend hingewiesen hat - ein Bedürfnis für Sozialleistungen bei einer bestimmten Mindeststundenzahl nicht mehr anzuerkennen sein sollte, ließe sich damit eine Ungleichbehandlung beim Arbeitsentgelt nicht rechtfertigen.
- BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 370/88
Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. zuletzt noch BAG NZA 93, 215 sowie BAG NZA 90, 37 m.w.N.) wird das Gebot der Gleichbehandlung, wie es in § 2 Abs. 1 BeschFG für den Bereich der Teilzeitarbeiter konkretisiert ist, nicht durch den Tarifvorrang in § 6 Abs. 1 BeschFG aufgehoben. - BAG, 10.04.1973 - 4 AZR 180/72
Gleichbehandlung - Bewährungsaufstieg - Anspruch auf höhere Bezahlung - …
Auszug aus LAG Düsseldorf, 26.04.1993 - 4 Sa 980/92
Zum einen hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BAG AP Nr. 38 zu § 242 BGB Gleichbehandlung) der Grundsatz der Vertragsfreiheit Vorrang vor dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur bei individuell getroffenen Vereinbarungen.
- LAG Hessen, 06.10.1994 - 3 Sa 1523/93
Anspruch einer studentischen Teilzeitkraft auf Leistungen nach einer …
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